Geprüfte Zucht
Laut § 11 des Tierschutzgesetzes benötigt jeder Hundezüchter eine amtstierärztliche Genehmigung, sowie einen Sachkundenachweis für das Halten, Verkaufen und Züchten mit Wirbeltieren.
Unsere Australian Shepherd Zucht ist laut § 11 beim Amtsveterinäramt Birkenfeld gemeldet. Meine Sachkundepüfung habe ich dort ebenfalls erfolgreich abgelegt.
Laut § 11 des Tierschutzgesetztes darf der Amtsveterinär mehrmals jährlich unangemeldet zur Besichtigung und Überprüfung der Zuchtstätte vorbeischauen.
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